VORTEILE DES ENERGIEAUSWEISES
Spätestens seit dem 1.1.2009 muss bei jedem Kauf und bei jeder Inbestandgabe von Gebäuden seitens des Verkäufers bzw. Bestandgebers ein max. 10 Jahre alter Energieausweis vorgelegt werden.
Der Energieausweis umschreibt die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes und liefert Ihnen Informationen über den Heizwärmebedarf, den Heiztechnik-Energiebedarf, den Endenergiebedarf des betreffenden Gebäudes und er gibt Ihnen Empfehlungen und Maßnahmen zur Reduzierung des Endenergiebedarfs.
Der Energieausweis ist einem Gutachten gleichzustellen. Dementsprechend darf er nur von qualifizierten Fachleuten, wie z. B. Baumeister, Ziviltechniker oder Ingenieurbüros erstellt werden.
Der Energieausweis wird gerechnet für
- Wohngebäude (Einfamilienhaus, Reihenhaus, umfassende Sanierung, ...)
Bei Wohngebäuden werden neben der Gebäudehülle, die Heizung, die Warmwasserbereitung und die Lüftung des Gebäudes berücksichtigt.
- und Nicht-Wohngebäude (Neubau, Hotels, Gaststätten, Bürogebäude, ...)
Bei Nicht-Wohngebäuden werden neben der Gebäudehülle auch noch die Raumwärmeversorgung, die Warmwasserversorgung, die Raumlufttechnik,
die Kühlung und die Beleuchtung des Gebäudes berücksichtigt.Sobald ein Gebäude mit über 1.000m² Nutzfläche umfassend saniert wird, oder ein Zubau erfolgt, besteht ebenfalls die Pflicht eine Energieausweis vorzulegen.

